Fragen und Antworten zur Jagdschule + Prüfung

 

Ist es ein Problem, wenn ich über keinerlei Vorkenntnisse verfüge? Muss ich mich vorab zu Hause vorbereiten?

Sie brauchen wenig bis keine Vorkenntnisse mitzubringen.

Viel wichtiger sind Motivation, eiserner Wille, Belastbarkeit, Wissensdurst und Vorfreude auf die Schulungstage. Wir senden Ihnen nach der Anmeldung einige Unterlagen zur Vorbereitung zu.

Zusätzlich geben wir eine Empfehlung welche Literatur zur Vorbereitung sinnvoll ist.

Unsere Dozenten führen Sie zudem in Theorie und Praxis an alle jagdlichen Dinge heran.

 

Ich hatte noch nie eine Waffe in der Hand. Ist das ein Problem?

Keine Sorge – im Unterricht und auf dem Schießstand werden Sie unter professioneller Anleitung an die Waffenhandhabung und das Schießen heran geführt. Absolute Sicherheit ist hier oberstes Gebot.

Falls Sie Träger einer Gleitsichtbrille sind müssen Sie sich eine normale Weitsichtbrille zulegen. Mit einer Gleitsichtbrille ist eine Schießausbildung n i c h t möglich.

 

Welche Lehrmittel soll ich beschaffen?

Wir empfehlen Ihnen die geeigneten Lehrmittel und halten diese auch gegen eine Leihgebühr vor.

 

Muss ich mir eine Waffe besorgen?

Nein, auf keinen Fall. Der Erwerb bzw. das Führen einer Waffe ist erst mit Erlangen des ersten Jagdscheines möglich.

 

Muss ich eine Versicherung abschließen?

Wir kümmern uns um alles und schließen für die Lehrgangsteilnehmer für die Kursdauer und Schießprüfung eine Versicherung ab.

 

Was muss ich bei der Anmeldung vorlegen?

Zusätzlich zur Lehrgangsanmeldung lassen Sie uns eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises zukommen. Diese wird von uns bei der Jagdbehörde mit weiteren Unterlagen vorgelegt.

 

Was ist, wenn ich beim Schießen eine einzelne Disziplin nicht bestehe?

Sie erhalten dann die Möglichkeit des Nachschießens bevor die Prüfung fortgesetzt wird. Jede der vier Schießdisziplinen kann einmal wiederholt werden.

 

Gilt die Jägerprüfung nur in Mecklenburg-Vorpommern?

Wenn Sie die staatliche Prüfung bestehen, gilt dies zur Beantragung eines Jagdscheines im gesamten Bundesgebiet.

 

Wie erhalte ich nach bestandener Prüfung meinen Jagdschein?

Nach Bestehen der Jägerprüfung beantragen Sie bei der Unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzes einen Jagdschein. Mit seinem Erhalt sind Sie berechtigt, Waffen zu erwerben und die Jagd auszuüben.

 

Wenn ich die Schießprüfung auch in der Wiederholung nicht erfüllt habe, was geschieht dann?

Dann können Sie die weiteren Prüfungsteile ablegen, die Schießprüfung muß nachgeholt werden.

Die bestandene Schießprüfung ist Voraussetzung um das Prüfungszeugnis zu erhalten.

Für das erneute Ablegen der kompletten Prüfung, schießen, schriftlich und mündlich-praktisch wird dann erneut die Prüfungsgebühr von 280€ und eine Kurspreis von 999€ zzgl. 250 Munition und Schießstand fällig.

Für einzelne Prüfungsteile kommen 95€ Prüfungsgebühren und eine Kostenpauschale von 390€ dazu.

 

Kann ich die Schießprüfung bei der Jagdschule Dr. Spahmann wiederholen, auch wenn ich nicht ihren Kurs besucht habe?

Wenn Sie bei einer anderen Jagdschule aus Mecklenburg-Vorpommern durchgefallen sind und wir Sie zur erneuten Prüfung führen, ist eine Kostenpauschale 1.200€ zzgl. 95€ Prüfungsgebühr und 250€ Munition und Schießstand fällig.

 

Falls Sie weitere Fragen haben rufen Sie uns gerne an unter:

 0162-92 51 73 3