Jägerweiterbildung am Jägerlehrhof Rumpshagen:

 

"Kundige Person" nach dem Lebensmittelhygienegesetz der EU

 

Jägerinnen und Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten, müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine Schulung erhalten.

 

Nach Abschluss des Seminars wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis über die Entnahme von Trichinenproben ausgestellt.

 

Dauer ca. 3 Stunden, Teilnehmergebühr: 95,00€ pro Person,

incl. Kaffee und alkoholfreie Getränke

(Bezahlung erfolgt vor Ort)

Bringen Sie bitte Ihren Jagdschein mit!

 

     Termin: o7.o7.2024 um 13.00h

    

     

 Anmeldung per Mail

oder unter 0160 98495584

Mail: Jagdschule-Dr-Spahmann@web.de


Jagdaufseher-Lehrgang, TeiI I  nach § 25 Landesjagdgesetz M-V

Fortbildung für Jagdscheininhaber (2 Tage)

 Termin: 25.u. 26.05.2024

 von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr

 mit anschließender Prüfung in der Jagdschule

Jagdbehörde stellt dann auf Antrag Ausweis und Dienstabzeichen aus.

Kursgebühr 350,-€       bitte Jagdschein mitbringen

- Jagdrecht, Jagdschutz, Forstrecht, Waffenrecht,

- Jagdbetrieb, Jagdleitung, Reviereinrichtung, Wildbrethygiene

 

Jagdaufseher-Lehrgang, Teil II, nach §25 Landesjagdgesetz mit Schießprüfung

Kursgebühr: 220,00 € zuzgl. Schießstandgebühr

Termin bitte erfragen!

- Schießen der erweiterten jagdlichen Disziplinen und Kurzwaffe

 Schießen erfolgt mit eigenen Waffen, ausreichend Munition für Flinte, Büchse und Kurzwaffe mitbringen/ die zu schießende Munition darf Trainingsmunition sein) Bitte Jagdschein mitbringen

Voraussetzung: gültiger Jahresjagdschein und Jagdpachtfähigkeit

 Ausstellung eines Schießnachweises für die herbstliche Drückjagdsaison

 max. 8 Teilnehmer !

 Anmeldung per Mail

oder unter 0160 98495584

Mail: Jagdschule-Dr-Spahmann@web.de