"Kundige Person" nach dem Lebensmittelhygienegesetz der EU
Jägerinnen und Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten, müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine Schulung erhalten.
Nach Abschluss des Seminars wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis ausgestellt.
Dauer ca. 3 Stunden, Teilnehmergebühr: 95,00€ pro Person,
incl. Kaffee und alkoholfreie Getränke
(Bezahlung erfolgt vor Ort)
Bringen Sie bitte Ihren Jagdschein mit!
Termin: 01.12. 2024 um 13.00h
Anmeldung per Mail
oder unter 0160 98495584
Mail: jagdschule-dr-spahmann@web.de
Jagdaufseher-Lehrgang, TeiI I nach § 25 Landesjagdgesetz M-V
Fortbildung für Jagdscheininhaber (2 Tage)
Termin: bitte erfragen
von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr
mit anschließender Prüfung in der
Jagdschule
Jagdbehörde stellt dann auf Antrag Ausweis und Dienstabzeichen aus.
Kursgebühr 350,-€ bitte Jagdschein mitbringen
- Jagdrecht, Jagdschutz, Forstrecht, Waffenrecht,
- Jagdbetrieb, Jagdleitung, Reviereinrichtung, Wildbrethygiene
Jagdaufseher-Lehrgang, Teil II, nach §25 Landesjagdgesetz mit Schießprüfung
Kursgebühr: 220,00 € zuzgl. Schießstandgebühr
Termin bitte erfragen!
- Schießen der erweiterten jagdlichen Disziplinen und Kurzwaffe
Schießen erfolgt mit eigenen Waffen, ausreichend Munition für Flinte, Büchse und Kurzwaffe mitbringen/ die zu schießende Munition darf
Trainingsmunition sein) Bitte Jagdschein mitbringen
Voraussetzung: gültiger Jahresjagdschein und Jagdpachtfähigkeit
Ausstellung eines Schießnachweises für die herbstliche
Drückjagdsaison
max. 8 Teilnehmer !
Anmeldung per Mail
oder unter 0160 98495584
Mail: Jagdschule-Dr-Spahmann@web.de