"Kundige Person" nach dem Lebensmittelhygienegesetz der EU
Jägerinnen und Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten, müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine Schulung erhalten.
Nach Abschluss des Seminars wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis über die Entnahme von Trichinenproben ausgestellt.
Dauer ca. 3 Stunden, Teilnehmergebühr: 95,00€ pro Person,
incl. Kaffee und alkoholfreie Getränke
(Bezahlung erfolgt vor Ort)
Bringen Sie bitte Ihren Jagdschein mit!
Termin: Bitte fragen Sie an!
Anmeldung per Mail
oder unter 0162-92 51 73 3
Mail: Jagdschule-Dr-Spahmann@web.de
Jagdaufseher-Lehrgang
nach § 25 Landesjagdgesetz MV
Fortbildung für Jagdscheininhaber (2 Tage)
Termin: Bitte fragen Sie an!
von 09.00 bis 16.00 Uhr
Jagdaufseher-Lehrgang mit anschließender Prüfung in der Jagdschule,
Jagdbehörde stellt dann auf Antrag Ausweis und Dienstabzeichen aus.
Kursgebühr: 390,00 € plus Schießstandgebühr
(Schießen erfolgt mit eigenen Waffen, ausreichend Munition für Flinte und Büchse mitbringen/ Flintenlaufgeschosse, Schrot u. Büchsenpatronen)
Voraussetzung: gültiger Jahresjagdschein und Jagdpachtfähigkeit
- Jagdrecht, Jagdschutz, Forstrecht, Waffenrecht, Naturschutz
- Jagdbetrieb, Jagdleitung, Reviereinrichtung, Wildbrethygiene
- Schießen der jagdlichen Disziplinen und Kurzwaffe
Ausstellung eines Schießnachweises für die herbstliche Drückjagdsaison
max. 8 Teilnehmer !