Jägerfortbildung am Jägerlehrhof Rumpshagen:

 

"Kundige Person" nach dem Lebensmittelhygienegesetz der EU

 

Jägerinnen und Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten, müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine Schulung erhalten.

 

Nach Abschluss des Seminars wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis ausgestellt.

 

Dauer ca. 3 Stunden, Teilnehmergebühr: 95,00€ pro Person,

incl. Kaffee und alkoholfreie Getränke

(Bezahlung erfolgt vor Ort)

Bringen Sie bitte Ihren gültigen Jagdschein mit!

 

     Termin: bitte erfragen

        

Anmeldung per Mail

oder unter 0160 98495584

Mail: [email protected]


29. Jagdaufseher-Lehrgang, nach § 25 Landesjagdgesetz M-V

 Fortbildung für Jagdscheininhaber (2 Tage)

 Teilnahmebedingung: Jagdpachtfähig

 

 Termin:  ( angedacht ist der 29. u. 30. August 2026 unter Vorbehalt)

 von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr

 

 Tag I.    Jagdrecht, Waffenrecht, Wildbrethygiene

 Tag II.   Jagdbetrieb, Jagdleitung, mit anschließender

               Prüfung in der Jagdschule

 

Jagdbehörde stellt dann auf Antrag Ausweis und Dienstabzeichen aus.

Seminargebühr 390,-€   bitte gültigen Jagdschein mitbringen 

ab 4 bis max. 9 Teilnehmer !

 Verbindliche Anmeldung mit dem Anmeldeformular per Mail: 

[email protected]

 oder unter 0160 98495584