"Kundige Person" nach dem Lebensmittelhygienegesetz der EU
Jägerinnen und Jäger die Trichinenproben selbst entnehmen möchten, müssen gem. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung) für die erforderliche Kennzeichnung der Tierkörper, die Verwendung der Wildursprungsscheine und die Trichinenprobenentnahme eine Schulung erhalten.
Nach Abschluss des Seminars wird der gesetzlich erforderliche Sachkundenachweis ausgestellt.
Dauer ca. 3 Stunden, Teilnehmergebühr: 95,00€ pro Person,
incl. Kaffee und alkoholfreie Getränke
(Bezahlung erfolgt vor Ort)
Bringen Sie bitte Ihren gültigen Jagdschein mit!
Termin: bitte erfragen
Anmeldung per Mail
oder unter 0160 98495584
Mail: [email protected]
29. Jagdaufseher-Lehrgang, nach § 25 Landesjagdgesetz M-V
Fortbildung für Jagdscheininhaber (2 Tage)
Teilnahmebedingung: Jagdpachtfähig
Termin: ( angedacht ist der 29. u. 30. August 2026 unter Vorbehalt)
von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr
Tag I. Jagdrecht, Waffenrecht, Wildbrethygiene
Tag II. Jagdbetrieb, Jagdleitung, mit anschließender
Prüfung in der Jagdschule
Jagdbehörde stellt dann auf Antrag Ausweis und Dienstabzeichen aus.
Seminargebühr 390,-€ bitte gültigen Jagdschein mitbringen
ab 4 bis max. 9 Teilnehmer !
Verbindliche Anmeldung mit dem Anmeldeformular per Mail:
oder unter 0160 98495584